1 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtAbk.: BaFin. Im Geschäftsbereich des BMF durch Zusammenlegung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, für das Versicherungswesen und für den Wertpapierhandel 2002 errichtete bundesunmittelbare, r [..]
|
2 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtAm 1. Mai 2002 wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) gegründet. Unter dem Dach der neuen Anstalt sind die Aufgaben der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen ( [..]
|
3 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtWiderspruch gegen Massnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Anfechtungsklage gegen Massnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
|
4 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtWertpapierhandelsgeschäft, Anforderungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
|
5 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin ordnet eine Prüfung der Rechnungslegung an, soweit konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoss gegen Rechnungslegungsvorschriften vorliegen; die Anordnung unterbleibt, wenn ein öffentliches In [..]
|
6 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin gliedert sich in Geschäftsbereiche, Abteilungen, Gruppen und Referate unter Berücksichtigung der spezif. Erfordernisse der Bereiche der Finanzsektoren Banken, Versicherungen und Wertpapierha [..]
|
7 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin hat die den früheren BAK, BAV und BAWe übertragenen Aufgaben übernommen. Sie übt die Aufsicht über die Institute nach den Vorschriften des KWG aus und nimmt darüber hinaus die ihr nach ander [..]
|
8 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtEntspr. der Entstehung der BaFin 3 Aufsichtsbereiche: Kredit- und Finanzdienstleistungswesen, Versicherungswesen, Wertpapierwesen.
|
9 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBankenaufsichtsgespräche. Werden routinemässig oder anlassbezogen durchgeführt und können sowohl von BaFin als auch Bundesbank jederzeit initiiert und durchgeführt werden. Routinemässige Gespräche mit [..]
|
10 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBankenaufsichtsplanung. BaFin und Bundesbank stimmen jährlich - soweit für bestimmte Institute oder Institutsgruppen für erforderlich gehalten -eine Aufsichtsplanung ab, um ein koordiniertes und risik [..]
|
11 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtAufsichtsrichtlinie.
|
12 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtAuskünfte und Prüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
|
13 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin kann von den Banken vielfältige Auskünfte verlangen, die über die zu erstellenden Ausweise und zu machenden Meldungen weit hinausgehen (§ 44 KWG). So ist die BaFin befugt, von den Banken und [..]
|
14 |
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsichtautomatisierter Abruf von Kontoinformationen.
|
15 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin kann von der Beaufsichtigung einer Institutsoder Finanzholdinggruppe absehen und das übergeordnete Unternehmen von den Vorschritten des KWG über die Beaufsichtigung auf zusammengefasster Bas [..]
|
16 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtLiegen Tatsachen vor, die darauf schliessen lassen, dass von einem Institut angenommene Einlagen, sonstige dem Institut anvertraute Vermögenswerte oder eine Finanztransaktion der Finanzierung einer te [..]
|
17 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Anordnung einer Prüfung der Rechnungslegung.
|
18 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin hat einen Fachbeirat. Er berät die BaFin bei Erfüllung ihrer Aufgaben und kann auch Empfehlungen zur allgemeinen Weiterentwicklung der Aufsichtspraxis einbringen. Er besteht aus 20 Mitgliede [..]
|
19 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin muss ihre Ausgaben voll durch eigene Einnahmen decken (einschl. der Kosten, mit denen die Bundesbank sie belastet). Sie erhält keine Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Vielmehr zieht sie zur [..]
|
20 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtForum für Finanzmarktaufsicht.
|
21 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtFinanzierung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
|
22 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtAuskünfte und Prüfungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Grenzen überschreitende.
|
23 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin weist die in ihrem Verwaltungsbereich voraussichtl. zu erwartenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben in einem Haushaltsplan einschl. eines Stellenplans aus. Haushaltsjahr ist das Kalender [..]
|
24 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtInsolvenzantrag bei Banken (Instituten).
|
25 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDer Jah-resabschluss der BaFin ist unbeschadet der Prüfung des Bundesrechnungshofs nach der Bundeshaushaltsordnung von einem Abschlussprüfer zu prüfen, wobei mind. alle 4 Jahre ein anderer Abschlusspr [..]
|
26 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtJahresabschluss, Einreichungspflichten.
|
27 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Finanzierung.
|
28 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin wird von einem Präsidenten geleitet. Dieser hat als ständigen Vertreter einen Vizepräsidenten. Beide werden auf Vorschlag der Bundesregierung durch den Bundespräsidenten ernannt. Der Präside [..]
|
29 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtInsolvenzgefahr, Massnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
|
30 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtGefahr, Massnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
|
31 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtMelde- und Anzeigewesen.
|
32 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtPräsident und Verwaltungsrat. Aufgaben und Befugnisse der Organe bestimmt die Satzung der BaFin, soweit sie nicht durch das Errichtungsgesetz der BaFin geregelt sind.
|
33 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin gliedert sich in Geschäftsbereiche, Abteilungen, Gruppen und Referate unter Berücksichtigung der spezif. Erfordernisse der Bereiche der Finanzsektoren Banken, Versicherungen und Wertpapierha [..]
|
34 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin hat als bei ihr Beschäftigte Beamte als mittelbare Bundesbeamte, Angestellte, Arbeiter und Auszubildende.
|
35 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin hat die Aufgabe, nach den Vorschriften des Fin DAG zu prüfen, ob Jahresabschluss und zugehöriger Lagebericht oder Konzernabschluss und zugehöriger Konzernlagebericht von Unternehmen, deren W [..]
|
36 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin hat über vielfältige Auskunftsrechte hinaus sehr weit gehende Rechte für im Einzelfall vorzunehmende Prüfungen. So ist sie nach §44a KWG befugt, bei Banken auch ohne besonderen Anlass Prüfun [..]
|
37 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin hat eine durch das BFM per RVO erlassene Satzung; diese kann vom BFM durch RVO im Benehmen mit dem BaFin-Verwaltungsrat geändert werden. Enthält insb. Bestimmungen über Aufbau und Organisati [..]
|
38 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin ist nach 5 44 a KWG befugt, bei Banken in den Rechtsformen der juristischen Person die Einberufung der Haupt-, Generaloder Gesellschafterversammlungen sowie die Anberaumung von Sitzungen der [..]
|
39 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin ist nach § 44a KWG befugt, bei Banken in den Rechtsformen der juristischen Person zu den Haupt-, General- oder Gesellschafterversammlungen sowie zu den Sitzungen der Aufsichtsorgane Vertrete [..]
|
40 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie bei der BaFin beschäftigten und bestimmte von ihr beauftragte Personen, nach Fin DAG beauftragte Personen, nach KWG bestellte Aufsichtspersonen, nach KWG bestellte Abwickler sowie die im Dienst de [..]
|
41 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin hat einen Verwaltungsrat, der aus dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter, die vom BFM entsendet werden, sowie 2 weiteren Vertretern des BFM, je 1 Vertreter des BMW, BMJ, 5 MdB, 5 Vertret [..]
|
42 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtWiderspruch gegen Massnahmen der BaFin, Anfechtungsklage gegen Massnahmen der BaFin.
|
43 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtFinanzkonglomerateaufsicht, internationale Koordination.
|
44 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtWerden gegen Inhaber oder Geschäftsleiter von Instituten sowie gegen Inhaber bedeutender Beteiligungen von Instituten oder deren gesetzliche oder satzungsmässige Vertreter oder persönlich haftende Ges [..]
|
45 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBaFin und Bundesbank - als ebenfalls wichtige Institution der materiellen Bankenaufsicht - arbeiten nach Massgabe des KWG zusammen. Unbeschadet weiterer gesetzlicher Massgaben umfasst die Zusammenarbe [..]
|
46 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDas KWG sieht vor, dass die BaFin mit verschiedenen Stellen bei der Durchführung ihrer Aufgaben zusammenarbeitet. Dies erfolgt auf der Grundlage des KWG vor allem mit der Bundesbank, die ebenfalls wic [..]
|
47 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtGrosskredite von Nichthandelsbuchinstituten, Zustimmungspflicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Grosskredite von Handelsbuchinstituten, Zustimmungspflicht der Bundesanstalt für Fi [..]
|
48 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin kann die Befolgung der Verfügungen, die sie innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse trifft, mit Zwangsmitteln nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes durchsetzen. Sie kan [..]
|
49 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtAm 1. Mai 2002 ist das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen mit den Bundesaufsichtsämtern für das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( [..]
|
50 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie BaFin ist im öffentlichen Interesse tätig. Ihr Hauptziel ist es, ein funktionsfähiges, stabiles und integres deutsches Finanzsystem zu gewährleisten. Bankkunden, Versicherte und Anleger sollen dem Finanzsystem vertrauen können. Im Rahmen ihrer Solvenzaufsicht sichert die BaFin die Zahlungsfähigkeit von Banken, Fina [..]
|
51 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDieses im Mai 2002 neu geschaffene Amt vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (Bankenaufsicht), für das Versicherungswesen (Versicherungsau [..]
|
52 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtBAFin, Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen, Bankenaufsichtselbstständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers der Finanzen. Die Bundesanstalt entstand 2002 durch die Zusammenlegun [..]
|
53 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDurch das Gesetz über die integrierte Finanzdienstleistungsaufsicht vom 22. April 2002, wurde zum 1. Mai 2002 die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gegründet. Die BaFin vereint d [..]
|
54 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz: BaFin) ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Ihre Aufgabe ist die Kontrolle des deutschen Finanzsystems zur Sicherung seiner Funktionsfähigkeit. Sie ist im Mai 2002 aus den früheren Bundesaufsichtsämtern für [..]
|
55 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) spielt bei der Umsetzung des GwG und der entsprechenden Vorschriften des KWG eine wichtige Rolle, da sie die Aufsicht über die in § 16 Abs. 2 Nr. 2 GwG genannten Verpflichteten hat.
|
56 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Abkürzung: BaFin) ist eine rechtsfähige Bundesanstalt mit Sitz in Frankfurt am Main und Bonn. Sie untersteht der Rechts- und Fachaufsicht des Bunde [..]
|
57 |
Bundesanstalt für FinanzdienstleistungsaufsichtDie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist eine selbstständige Bundesanstalt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen. Die BaFin mit Hauptsitz in Bonn beaufsichtigt Banken, Finanzdienstleister, Versicherungen und den Wertpapierhandel in Deutschland. Sie ist damit für die Funktionsfähigkeit, Integrität und Stabili [..]
|
<< Bundesanleihen | Bundesanstalt für Arbeit >> |